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75/2008
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Laut Bundesverfassungsind wir gehalten, "im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen" zu wirken (BV Präambel) , "die nachhaltige
Entwicklung" zu fördern und sich "für die dauerhafte Erhaltung der
natürlichen Lebensgrundlagen" einzusetzen. (BV Art. 2 Zweck)
Die Nachhaltigkeit wird dann in BV Art. 73 nochmals ausdrücklich thematisiert: "Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an." Hier versagt die Politik kläglich.
in Arbeit...
Helmut Lubbers ... 28 Juli 2008 ![]() |
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